SindWussten Sie, dass es seit 2013 eine gesetzliche Verordnung gibt, die besagt, dass jeder Haushalt Rauchwarnmelder in folgenden Räumen vorweisen muss: Schlaf- und Kinderzimmer, Flure, Aufenthaltsräume wie Gäste- und Arbeitszimmer sowie Wohnzimmer? Küche und Bad sind aufgrund von Rauch- und Wasserdampfentwicklung ausgenommen.
Welchen Rauchmelder benötigen Ihre Immobilien? Gesetzlich ist der ausschließliche Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 und mit entsprechendem CE-Zeichen vorgeschrieben. Die Installation dieser Rauchmelder übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie. Falls Sie sich doppelt absichern wollen: Damit der Rauchmelder extra lange hält, ist der 10-Jahres-Betrieb der Batterie empfehlenswert. Bei der Installation erklären wir den Mietern auch, wie sie diesen nutzen müssen. Falls es sich um ein Smart-Home handelt, ist zusätzlich eine Vernetzung der Rauchwarnmelder möglich. Dabei werden alle Rauchwarnmelder an das Stromnetz des Hauses angeschlossen. Das bedeutet, dass der Rauchmelder ohne Batterie funktionieren kann. Auch diese Rauchmelder warten wir gerne für Sie!
Friedhofstraße 1, 71576 Burgstetten, Deutschland
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